Landwirtschaft und Wald
Quelle: Arbeitsgemeinschaft für den Wald AfW
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Das temporäre Gehege des Projekts "SchweinErleben" umfasst nebst dem Landwirtschaftsland auch Wald. Dies, um den Schweinen ein möglichst artgerechtes Verhalten zu ermöglichen.
Aufgrund von massiven Rodungen häuften sich Ende des 19. Jahrhunderts Naturkatastrophen. Der Bundesrat hat damals entschieden, dass der Wald schützenswert ist. Die Schweine dürfen nur dank einer Sonderbewilligung in den Wald. Mit dem Projekt "SchweinErleben" soll nicht die Waldweide oder die Waldmast untersucht werden. Der Einbezug von Wald dient nur dazu, möglichst das ganze Verhaltensspektrum der Hausschweine aufzeigen zu können und der Bevölkerung exemplarisch zugänglich zu machen. |
Ein Drittel der Schweiz besteht aus Wald, und jährlich kommt eine Fläche von der Grösse des Thunersees dazu. Vor allem in den Alpen und auf der Alpensüdseite erobert sich der Wald seinen Platz wieder zurück. Das Bundesgesetz über den Wald sorgt dafür, dass die Waldfläche in der Schweiz flächenmässig mindestens so bleibt, wie sie ist, auch in Gegenden, in denen der Siedlungsdruck gross ist. Rodungen sind nur mit Ausnahmebewilligungen möglich, und gefällte Bäume müssen grundsätzlich durch neue ersetzt werden.
Im Winter bewahren die Wälder die Bergtäler vor Lawinenniedergängen. Ausserdem dienen die vielfältigen Laub- und Nadelwälder vielen Tieren als Lebensraum. Und: Wälder speichern das Treibhausgas CO2 in Form von Biomasse und entlasten so die Atmosphäre vom schädlichen Treibhausgas. Die sogenannten Ökosystemleistungen des Waldes, oft auch nur Waldleistungen genannt, sind direkte und indirekte Beiträge von Wäldern zum menschlichen Wohlergehen. Sie bringen dem Menschen einen wirtschaftlichen, gesundheitlichen oder psychischen Nutzen: Holz, frische Luft, sauberes Wasser oder Schutz vor Naturgefahren.
Im Winter bewahren die Wälder die Bergtäler vor Lawinenniedergängen. Ausserdem dienen die vielfältigen Laub- und Nadelwälder vielen Tieren als Lebensraum. Und: Wälder speichern das Treibhausgas CO2 in Form von Biomasse und entlasten so die Atmosphäre vom schädlichen Treibhausgas. Die sogenannten Ökosystemleistungen des Waldes, oft auch nur Waldleistungen genannt, sind direkte und indirekte Beiträge von Wäldern zum menschlichen Wohlergehen. Sie bringen dem Menschen einen wirtschaftlichen, gesundheitlichen oder psychischen Nutzen: Holz, frische Luft, sauberes Wasser oder Schutz vor Naturgefahren.
Erholung für Mensch und Tier
Der Wald bietet Lebensraum für unzählige Pflanzen, Tiere und Pilze. Gleichzeitig erfüllt der Wald vielfältige Ansprüche der Gesellschaft: Holzproduktion, Luftfilterung, CO2-Bindung oder Naherholung.
Das Klima ändert sich. Es wird wärmer und trockener. Mit dem Klima ändern sich auch unsere Wälder. Welche Bäume und Pflanzen kommen mit den neuen Bedingungen am besten zurecht?
Diese und andere Informationen zum Wald, zu den unterschiedlichen Lebensräumen und den Tieren finden sich hier oder auf der Website von Pro Natura.
Das Klima ändert sich. Es wird wärmer und trockener. Mit dem Klima ändern sich auch unsere Wälder. Welche Bäume und Pflanzen kommen mit den neuen Bedingungen am besten zurecht?
Diese und andere Informationen zum Wald, zu den unterschiedlichen Lebensräumen und den Tieren finden sich hier oder auf der Website von Pro Natura.
Waldknigge
Der Wald wird in den letzten Jahren vermehrt als Naherholungsgebiet genutzt. Um die verschiedenen Bedürfnisse (Waldschutz und Naherholung) unter einen Hut zu bringen, gibt es nebst den gesetzlichen Grundlagen auch Verhaltensregeln im Wald. Die Arbeitsgemeinschaft für den Wald hat zusammen mit 20 weiteren Organisationen unter dem Namen Wald-Knigge zehn Verhaltensregeln für einen respektvollen Waldbesuch erarbeitet.
Jagd
Durch die Jagd wird eine natürliche Ressource nachhaltig genutzt. Dabei wird der Wildbestand so reguliert, dass die Populationen gesund bleiben und die Wildschäden das tragbare Mass nicht überschreiten. Lebensraum und Wildbestand sollen ein Gleichgewicht finden. Die Jäger:innen verstehen sich als Anwälte der frei lebenden Wildtiere, indem sie Verantwortung für Hege und Pflege deren Lebensraum übernehmen. Zudem ist auch die Öffentlichkeitsarbeit (etwa Unterhalt des Naturlehrpfads, Weiherpflege, Unterrichtsstunden für Schulen) eine essentielle Aufgabe.
Die Interessen der rund 30'000 Schweizer Jäger:innen werden von deren Dachverband vertreten. Teilverbände und Kantonalsektionen sind in allen Kantonen tätig. Für den von "SchweinErleben" beanspruchten Wald ist die Jagdgesellschaft Meggen verantwortlich. Informationen über deren Aufgaben und Anliegen finden sich hier.
Die Rahmenbedingungen für den Umgang mit den Wildtieren legt der Bund fest. Die Kantone sind für die Jagd zuständig. Die Schweiz kennt zwei Jagdsyteme: die Revierjagd und die Patentjagd. Revier- und Patentjagd sind nach Kantonen aufgeteilt. Im Gegensatz zu anderen Staaten verleiht der Grundbesitz in der Schweiz keinerlei Jagdrecht.
Die Interessen der rund 30'000 Schweizer Jäger:innen werden von deren Dachverband vertreten. Teilverbände und Kantonalsektionen sind in allen Kantonen tätig. Für den von "SchweinErleben" beanspruchten Wald ist die Jagdgesellschaft Meggen verantwortlich. Informationen über deren Aufgaben und Anliegen finden sich hier.
Die Rahmenbedingungen für den Umgang mit den Wildtieren legt der Bund fest. Die Kantone sind für die Jagd zuständig. Die Schweiz kennt zwei Jagdsyteme: die Revierjagd und die Patentjagd. Revier- und Patentjagd sind nach Kantonen aufgeteilt. Im Gegensatz zu anderen Staaten verleiht der Grundbesitz in der Schweiz keinerlei Jagdrecht.
Revierjagd
Beim Revierjagdsystem verpachten die politischen Gemeinden das Jagdrecht durch Vertrag an eine Gruppe von Jägern (Jagdgesellschaft) für eine bestimmte Periode (meist acht Jahre). Ende Saison müssen die Jäger dem Kanton melden, welche und wie viele Tiere sie erlegt haben. Die Anzahl Abschüsse hat einen Einfluss auf den Pachtzins. Revierkantone sind: Zürich, Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau, Thurgau.
Quelle: www.jagdstatistik.ch
patentjagd
Die Patentjagd erlaubt die Jagd auf dem ganzen Gebiet des Kantons (mit Ausnahme der eidgenössischen und der kantonalen Jagdbanngebiete). Die Jäger müssen beim Kanton ein Patent erwerben und dazu die Patentgebühr entrichten. Pro Patent darf eine bestimmte Anzahl Tiere erlegt werden. Die Jagdzeit ist auf wenige Wochen im Herbst beschränkt. Patentkantone sind: Bern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Fribourg, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura.
Quelle: www.jagdstatistik.ch