SchweinErleben – Albert Koechlin Stiftung
  • Projekt

Tierwohl - Du entscheidest

Mit deinem Einkaufsverhalten kannst du zu mehr Tierwohl beitragen

Als Konsument, Konsumentin hast du die Wahl, welche Haltungsform du unterstützen möchtest. Aktuell ist die Nachfrage nach Label-Fleisch deutlich kleiner als die produzierte Menge. Wofür entscheidest du dich bei deinem nächsten Einkauf? Die Website "Essen mit Herz" vom Schweizerischen Tierschutz STS unterstützt dich bei deiner Wahl beim nächsten Einkauf. 

Tierschutz

In der Schweiz bilden das Tierschutzgesetz (TSchG) sowie die Tierschutzverordnung (TSchV) die gesetzlichen Grundlagen für eine tiergerechte Schweinehaltung. Wer Schweine hält, muss über deren Bedürfnisse sowie Verhalten Bescheid wissen und ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Die Einhaltung der Tierschutzanforderungen gehört zum ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN), einer der Voraussetzungen für Direktzahlungen (Direktzahlungsverordnung Art. 11 und 12). Zur Überprüfung der gesetzlichen Anforderungen werden regelmässig Tierschutz-Kontrollen von unabhängigen Stellen durchgeführt.
​
Je nach Standpunkt wird mit den gesetzlichen Grundlagen dem Bedürfnis und dem Verhalten der Schweine unterschiedlich Rechnung getragen. Suisseporcs, der Schweizerische Schweinezucht- und Schweineproduzentenverband weist auf seiner Website darauf hin, dass die Schweiz über das strengste Tierschutzgesetz der Welt verfügt. Die Haltung in der Schweiz sei vorbildlich, unter anderem sind Vollspaltenböden nicht mehr erlaubt. Der Schweizerische Tierschutz STS hält in einer seiner Publikationen fest, dass sich die Schweinehaltung in den letzten Jahrzehnten stark verändert hat. Er sieht jedoch nach wie vor einen grossen Handlungsbedarf in der Schweinezucht.
gesetzliche grundlagen / weitere LINKS
  • Tierschutzgesetz​
  • Tierschutzverordnung
  • Tierschutz-Kontrollhandbuch Schweine
  • Ombudsstelle Tierwohl
  • Schweinegesundheitsdienst SGD
  • Veterinärdienst Kanton Luzern

Tierwohl

Bild
Eine Tierhaltung, welche aufbauend auf den gesetzlichen Bestimmungen die Ansprüche der Nutztiere noch stärker berücksichtigt, fördert der Bund durch zwei Tierwohlprogramme
  • „Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme" (BTS-Programm)
  • „Regelmässiger Auslauf im Freien" (RAUS-Programm)
Die Teilnahme an den Programmen ist für die landwirtschaftlichen Betriebe nicht obligatorisch. Jeder Betrieb kann wählen, mit welchen Tierkategorien er an einem oder beiden Programmen teilnimmt. 68% der Schweine werden nach den Vorgaben von «Besonders tierfreundlichen Stallhaltungen» (BTS) gehalten. 51 % der Betriebe gewähren den Schweinen permanenten Auslauf ins Freie (Programm RAUS).

Labelprogramme

Die Anforderungen des RAUS-Programms bilden die Basis für die Schweizerische Bio-Tierhaltung. Zudem bauen verschiedene privat-rechtliche Labelprogramme auf dem BTS- und dem RAUS-Programm auf. Diverse Labels wie beispielsweise IP-Suisse verfügen über spezifische Richtlinien. Es ist nicht immer ganz einfach den Überblick zu behalten über die Vielfalt an Labels. Abhilfe schafft die informative Website www.labelinfo.ch von PUSH. Dort findest eine tolle Übersicht sowie die Links zu den jeweiligen Label-Webseiten.
​
Picture
Albert Koechlin Stiftung
Reusssteg 3
6003 Luzern

041 226 41 29
patrick.ambord@aks-stiftung.ch
www.aks-stiftung.ch
Über uns

Impressum / Datenschutz
  • Projekt